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Profi Dachraparatur
im Großraum Stuttgart

 

§ 836 BGB: Wird durch Ablösung von Teilen eines Gebäudes ein Mensch getötet, die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt; so ist der Besitzer des Gebäudes zum Schadenersatz verpflichtet, sofern die Ablösung die Folge mangelhafter Unterhaltung ist. Nach neueren Urteilen der Oberlandesgerichte muss ein Dach durchaus Sturm mit Spitzenböen aushalten.

Durch rechtzeitige Dachreparatur oder Dachsanierung kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nach und können sich vor solchen Schadenersatzansprüchen bewahren.

Die Dachflächen sind in besonderem Maße der Witterung ausgesetzt. Beim Steildach kann es durch Wind, Erschütterung, Bewegungen des Baukörpers, Schallwellen zu Lockerungen in der Befestigung der Deckziegel kommen. Temperaturwechsel (z.B. Frostabsprengungen) greifen die Oberfläche, aber auch das Material in der Substanz an mit der Folge allmählicher Rißbildung und Absprengungen. Die Vermörtelung wird brüchig. Das damit begünstigte Eindringen von Wasser, Eis, Schmutz und Flugsamen sowie Rost beschleunigen den Zerstörungsvorgang.

Das wird mit zunehmender Dauer sehr kostspielig und es gefährdet langfristig die gesamte Bausubstanz, wenn man meint, man könne eine Dacheindeckung auf dem geneigten Dach oder die Dachabdichtung eines Flachdaches nach dem Bau einfach vergessen. Der kluge Hausbesitzer beugt daher vor und sichert sich durch Wartung, Pflege und rechtzeitige Reparaturen eine lange Lebensdauer des Daches.


Wir arbeiten in der Dachreparatur nicht nur im Raum Karlsruhe , sondern im gesamten Raum Stuttgart, inklusive Region Böblingen / Sindelfingen / Herrenberg, Kreis Calw und Ludwigsburg. Auch bei weiterer Anfahrt können wir Ihnen ein günstiges Angebot machen. Fragen Sie uns