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Dachraparatur
im Großraum Stuttgart
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§ 836 BGB:
Wird durch Ablösung von Teilen eines Gebäudes ein Mensch getötet, die
Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt; so ist
der Besitzer des Gebäudes zum Schadenersatz verpflichtet, sofern die Ablösung
die Folge mangelhafter Unterhaltung ist. Nach neueren Urteilen der Oberlandesgerichte
muss ein Dach durchaus Sturm mit Spitzenböen aushalten.
Durch rechtzeitige Dachreparatur oder Dachsanierung kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht
nach und können sich vor solchen Schadenersatzansprüchen bewahren.
Die Dachflächen sind in besonderem Maße der Witterung ausgesetzt. Beim
Steildach kann es durch Wind, Erschütterung, Bewegungen des Baukörpers,
Schallwellen zu Lockerungen in der Befestigung der Deckziegel kommen.
Temperaturwechsel (z.B. Frostabsprengungen) greifen die Oberfläche, aber
auch das Material in der Substanz an mit der Folge allmählicher Rißbildung
und Absprengungen. Die Vermörtelung wird brüchig. Das damit begünstigte
Eindringen von Wasser, Eis, Schmutz und Flugsamen sowie Rost beschleunigen
den Zerstörungsvorgang.
Das wird
mit zunehmender Dauer sehr kostspielig und es gefährdet langfristig die
gesamte Bausubstanz, wenn man meint, man könne eine Dacheindeckung auf
dem geneigten Dach oder die Dachabdichtung eines Flachdaches nach dem
Bau einfach vergessen. Der kluge Hausbesitzer beugt daher vor und sichert
sich durch Wartung, Pflege und rechtzeitige Reparaturen eine lange Lebensdauer
des Daches.
Wir arbeiten in der Dachreparatur nicht nur im Raum Karlsruhe , sondern
im gesamten Raum Stuttgart, inklusive Region Böblingen / Sindelfingen
/ Herrenberg, Kreis Calw und Ludwigsburg. Auch bei weiterer Anfahrt können
wir Ihnen ein günstiges Angebot machen. Fragen
Sie uns
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